WICHTIG: Presbyteriumswahl 2024

Nach der Gemeindeversammlung am 17.9.2023 hat unser Presbyterium die endgültige Vorschlagsliste festgestellt. Wir freuen uns, dass neun Gemeindemitglieder ihre Bereitschaft erklärt haben. Die Liste ist damit aber „nicht ausreichend“, weil wir vor Beginn des Wahlverfahrens festgelegt hatten, dass unser Leitungsgremium zehn Presbyter*innen und zwei Mitarbeiterpresbyter*innen umfassen sollte. Eine Neuwahl hätte am 18.2.2024 stattfinden sollen.

Der Vorsitzende, Pfarrer Johannes Heun, hat dem Kreissynodalvorstand (KSV) entsprechend berichtet und folgende Personen gelten nun mit Zustimmung des KSV als gewählt.

Wir bedanken uns für die Kandidatur und freuen uns auf die Zusammenarbeit mit:

  • Dr. Petra Bernicke
  • Anke Berresheim
  • Christina Jolink
  • Peter Maas
  • Corina Löhdorf
  • Adam Steinert
  • Thorsten Schwab
  • Alexander Teichmann
  • Jutta Undt

Da eine Vorschlagsliste für die Wahl der beruflich Mitarbeitenden nicht zustande gekommen ist, gehören dem Presbyterium gemäß § 5 Absatz 2 des Mitarbeitendenwahlgesetzes, keine beruflich Mitarbeitenden an.

Beschwerdefrist

Gegen die Entscheidung des Kreissynodalvorstandes oder die als gewählt geltenden Kandidat*innen in Zusammenhang mit der Befähigung zum Dienst als Presbyter*in kann bis zum 19.10.2023 schriftlich unter Angabe der Gründe beim Kreissynodalvorstand des Kirchenkreises Essen, III. Hagen 39, 45127 Essen, Beschwerde eingelegt werden.

Einführung des Presbyteriums 2024-2028

Die Einführung der als gewählt geltenden Mitglieder des Presbyteriums findet am 10.03.2024 um 10:30 Uhr in einem Gottesdienst in der Friedenskirche statt. Mit dem Tag der offiziellen Einführung übernimmt dann das neue Presbyterium die Geschäfte.

Allgemeine Informationen zu den Presbyteriumswahlen

Weiterführende Informationen rund um die Vorbereitungen und die Wahl selbst, finden Sie hier auf den Seiten unserer Landeskirche.