
In der Evangelischen Kirche im Rheinland, zu der unsere Gemeinde gehört, werden die ehrenamtlichen Mitglieder der Gemeindeleitung jeweils für vier Jahre gewählt. Wenn genügend Kandidierende für eine Wahl zusammenkommen, haben wir am 18.2.2024 die Wahl. Es besteht erstmals auch die Möglichkeit, die Stimmen online abzugeben.
Die Suche nach Kandidat*innen läuft zunächst bis zum 16. Juni 2023. Dann wird die vorläufige Vorschlagsliste erstellt. Nach einer Gemeindeversammlung am 17.9.2023 entsteht dann die endgültige Liste. Aus der Mitte der Versammlung können noch Personen vorgeschlagen werden. Damit unsere Gemeindemitglieder am 18.2.2024 zur Wahl gehen können, brauchen wir also zunächst einmal genügend Menschen, die zur Wahl stehen.
Was ist zu beachten?
Das Wahlverfahren beginnt am 4. Juni 2023. Alle wahlberechtigten Mitglieder unserer Kirchengemeinde sind aufgefordert, bis zum 16. Juni 2023 schriftlich Wahlvorschläge beim Presbyterium einzureichen.
In unserer Kirchengemeinde werden mindestens 10 Kandidatinnen und Kandidaten für das Presbyteriumsamt gesucht. Außerdem sind 2 beruflich Mitarbeitende in das Gremium zu wählen.
Die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt und konfirmiert oder Konfirmierten gleichgestellt sein. Sie müssen in das Wahlverzeichnis eingetragen und nach den Bestimmungen der Kirchenordnung zur Leitung und zum Aufbau der Kirchengemeinde geeignet sein. Darüber hinaus dürfen sie das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Auch die beruflich Mitarbeitenden müssen die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen.
Interesse?
Melden Sie sich bei Interesse gerne direkt bei uns. Noch ist genug Zeit für Gespräche über dieses besondere Ehrenamt. Sie können gerne auch im Gaststatus an einer unserer Sitzungen teilnehmen, um sich auf diese Art ein Bild von der gemeinsamen Arbeit zu machen.
Wahlverzeichnis
Wahlberechtigt ist, wer am 5. Februar 2024, bei Schließung des Wahlverzeichnisses,
– Mitglied der Kirchengemeinde ist und in deren Gebiet wohnt oder die Gemeindezugehörigkeit in besonderen Fällen erworben oder behalten hat,
– zu den kirchlichen Abgaben beiträgt, soweit die Verpflichtung hierzu besteht und
– am Wahltag konfirmiert, Konfirmierten gleichgestellt oder mindestens 16 Jahre alt ist.
Das Wahlverzeichnis wird in der Zeit vom 22. Januar 2024 bis 4. Februar 2024 zur Einsichtnahme in der Verwaltung der Ev. Kirche in Essen, III. Hagen 39, 45127 Essen,) ausgelegt.
Die Eintragung ins Wahlverzeichnis ist Voraussetzung für die Ausübung der Wahlberechtigung.
Formulare
Vordrucke für Wahlvorschläge und die Zustimmungserklärung der vorgeschlagenen Person erhalten Sie hier auf der Webseite und bei Pfr. Johannes Heun, Kaiser-Wilhelm-Straße 39, 45276 Essen. Telefon 0201-43373274, E-Mail
Die Vorschläge können bei jedem Mitglied des Presbyteriums oder bei der Verwaltung der Kirchengemeinde (Ev. Kirchengemeinde Königssteele zu Essen-Steele, III. Hagen 39, 45127 Essen) abgegeben werden.
Allgemeine Informationen zu den Presbyteriumswahlen
Weiterführende Informationen rund um die Vorbereitungen und die Wahl selbst, finden Sie hier auf den Seiten unserer Landeskirche.