Die Kandidatinnen und Kandidaten für das Presbyterium 2024-2028 stellen sich in einer Versammlung am Sonntag 17.9.2023 vor. Wir beginnen nach dem Gottesdienst in der Friedenskirche um ca. 11:45 Uhr.
Tagesordnung
1. Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung
2. Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten zur Presbyteriumswahl (vorläufige Vorschlagsliste)
3. Möglichkeit zur Benennung weiterer Kandidatinnen und Kandidaten
4. Information zur Wahl
5. Verschiedenes
Vorläufige Vorschlagsliste
Für die 10 vorgesehen Plätze ehrenamtlicher Presbyter*innen:
Bernicke, Dr. Petra
Berresheim, Anke
Jolink, Christina
Maas, Peter
Löhdorf, Corina
Steinert, Adam
Teichmann, Alexander
Undt, Jutta
Kirchliche Mitarbeitende für die 2 vorgesehen Plätze stehen bislang nicht zur Wahl.
Wahlverfahren
In der Evangelischen Kirche im Rheinland, zu der unsere Gemeinde gehört, werden die ehrenamtlichen Mitglieder der Gemeindeleitung jeweils für vier Jahre gewählt. Wenn genügend Kandidierende für eine Wahl zusammenkommen, haben wir am 18.2.2024 die Wahl. Es besteht erstmals auch die Möglichkeit, die Stimmen online abzugeben.
Die Suche nach Kandidat*innen lief zunächst bis zum 16. Juni 2023. Dann wurde die vorläufige Vorschlagsliste erstellt. Nach der Gemeindeversammlung am 17.9.2023 entsteht dann die endgültige Liste. Zuvor wird die vorläufige Vorschlagsliste natürlich bekannt gegeben und in der Versammlung können dann letztmalig noch Personen vorgeschlagen werden.
Was ist zu beachten?
Das Wahlverfahren beginnt am 4. Juni 2023. Alle wahlberechtigten Mitglieder unserer Kirchengemeinde sind aufgefordert bis zum 16. Juni 2023 schriftlich Wahlvorschläge beim Presbyterium einzureichen.
In unserer Kirchengemeinde werden mindestens 10 Kandidatinnen und Kandidaten für das Presbyteriumsamt gesucht. Außerdem sind 2 beruflich Mitarbeitende in das Gremium zu wählen.
Die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt und konfirmiert oder Konfirmierten gleichgestellt sein. Sie müssen in das Wahlverzeichnis eingetragen und nach den Bestimmungen der Kirchenordnung zur Leitung und zum Aufbau der Kirchengemeinde geeignet sein. Darüber hinaus dürfen sie das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Auch die beruflich Mitarbeitenden müssen die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen.
Interesse?
Melden Sie sich bei Interesse gerne direkt bei uns. Sie können gerne auch im Gaststatus an einer unserer Sitzungen teilnehmen, um sich auf diese Art ein Bild von der gemeinsamen Arbeit zu machen.
Wahlverzeichnis
Wahlberechtigt ist, wer am 5. Februar 2024, bei Schließung des Wahlverzeichnisses,
– Mitglied der Kirchengemeinde ist und in deren Gebiet wohnt oder die Gemeindezugehörigkeit in besonderen Fällen erworben oder behalten hat,
– zu den kirchlichen Abgaben beiträgt, soweit die Verpflichtung hierzu besteht und
– am Wahltag konfirmiert, Konfirmierten gleichgestellt oder mindestens 16 Jahre alt ist.
Das Wahlverzeichnis wird in der Zeit vom 22. Januar 2024 bis 4. Februar 2024 zur Einsichtnahme in der Verwaltung der Ev. Kirche in Essen, III. Hagen 39, 45127 Essen,) ausgelegt.
Die Eintragung ins Wahlverzeichnis ist Voraussetzung für die Ausübung der Wahlberechtigung.
Allgemeine Informationen zu den Presbyteriumswahlen
Weiterführende Informationen rund um die Vorbereitungen und die Wahl selbst, finden Sie hier auf den Seiten unserer Landeskirche.